Pfandfreigabe / Pfandentlassung
Die Pfandfreigabe, auch Pfandentlassung genannt, ist von der Löschungsbewilligung zu unterscheiden. Bei der Pfandfreigabe handelt es sich um die teilweise Löschung eines auf mehreren Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten (Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechten) einheitlich eingetragenen Grundbuchrechts, das jedoch auf mindestens einem Grundstück oder grundstücksgleichen Rechts bestehen bleiben soll.
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