Rang / Rangfolge im Grundbuch / Rangbestimmung / Rangrücktritt

Rechte / Belastungen werden im Grundbuch in bestimmter Rangfolge eingetragen. Rechte, die höheren Ranges sind, gehen im Rang nachfolgenden Rechten vor. Erfolgt keine Rangbestimmung im Zusammenhang mit dem Eintragungsantrag, erfolgt die Eintragung an nächstoffener Rangstelle und geht das zuerst eingetragene Recht später eingetragenen Rechten vor. Soll ein späteres Recht einem bereits eingetragenen Recht vorgehen, ist dies nur möglich, wenn der Berechtigte des bereits eingetragenen Rechts den Rangrücktritt des bereits eingetragenen Rechts gegenüber dem neu und vorrangig einzutragenden Recht bewilligt.



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