Reallast

Die Reallast ist ein Recht an einem Grundstück / an einer Immobilie, das auf wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück / aus einer Immobilie für den jeweiligen Berechtigten gerichtet ist (z.B. regelmäßige Zahlungen). Zur Begründung einer Reallast, die in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen wird, bedarf es der notariellen Beurkundung oder der Unterschriftsbeglaubigung.



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