Schuldanerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist das Anerkenntnis eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, mit dem der Schuldner losgelöst Grund seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger (dem der Schuld zugrundeliegenden Kausalgeschäft / dem Haftungsgrund) das Bestehen der Schuld anerkennt und damit die Schuld bekräftigt.

Unterwirft sich der Schuldner im Schuldanerkenntnis der sofortigen Zwangsvollstreckung, bedarf das Schuldanerkenntnis der notariellen Beurkundung.



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