Teileigentum / Teileigentumsrecht / Teileigentümer

Teileigentum ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) begründetes Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen und sondereigentumsfähigen Gebäudeteilen.

Im Übrigen siehe Wohnungseigentum.



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