Teilungsanordnung

Mit einer Teilungsanordnung kann ein Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag festlegen, wie ein oder mehrere Nachlassgegenstände bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (Erbauseinandersetzung) unter den Miterben verteilt werden sollen, ohne dass es zu einer Veränderung der Erbquote der beteiligten Erben kommt. Gerade in letzterem liegt der Unterschied zu (Voraus-)Vermächtnissen, die ebenfalls einzelne Nachlassgegenstände betreffen, die einzelnen Personen zugewiesen werden. Aufgrund des feinen Unterschiedes zwischen einer Teilungsanordnung und der Auslobung von Vermächtnissen sollte ein Testament nach Möglichkeit notariell beurkundet werden, da durch die Mitwirkung eines Notars eine juristische Beratung und korrekte Umsetzung des Willens des Testierenden sichergestellt werden. Ein Erbvertrag bedarf ohnehin der notariellen Beurkundung.



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