Testament

Das Testament ist eine Verfügung von Todes wegen zur Regelung des eigenen dereinstigen Nachlasses. Es ist zu unterscheiden zwischen dem jederzeit wiederruflichen Testament einer Einzelperson (Einzeltestament) und dem gemeinschaftlichen Testament, das nur Eheleute errichten können und sich durch wechselbezügliche, nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindende letztwillige Verfügungen auszeichnet. Das gemeinschaftliche Testament ist dabei wiederum nicht mit einem Erbvertrag zu verwechseln.

In einem Einzel- oder gemeinschaftlichen Testament können u.a. die folgenden, erbrechtlichen Verfügungen getroffen werden:

Gründe für die Errichtung eines Testaments können u.a. sein:

Dabei bedarf ein Einzel- oder gemeinschaftliches Testament nicht zwingend der notariellen Beurkundung. Eine Beurkundung durch einen Notar ist jedoch dringend zu empfehlen, um

« Zurück Notar Glossar