Personengesellschaften
Personen können sich zu Personengesellschaften oder zu Kapitalgesellschaften zusammenschließen. Während eine Kapitalgesellschaft auch von nur einer Person gegründet werden kann, bedarf es für eine Personengesellschaft mindestens zweier Personen/Gesellschafter.
Die wichtigsten Personengesellschaften sind
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- die offene Handelsgesellschaft (oHG)
- die Partnerschaftsgesellschaft und
- die Kommanditgesellschaft (KG).
Gemeinsam haben die Personengesellschaft, dass für Verbindlichkeiten einer solche Gesellschaft zum einen das Gesellschaftsvermögen und zum anderen die Gesellschafter persönlich haften, wobei die Haftung bei der Kommanditgesellschaft (KG) für die Kommanditisten auf die im Handelsregister eingetragene Einlage beschränkt ist.
Eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) ist auch die GMBH & CO. KG.
« Zurück Notar Glossar