Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Die notariell zu beurkundende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ist (wie der Name schon sagt) ein Vertrag zur einvernehmlichen und im Vergleich zur streitigen Scheidung durch das Familiengericht kostengünstigeren Regelung der Folgen einer bevorstehenden Scheidung, wobei der Scheidungsantrag beim Familiengericht jedoch noch nicht gestellt sein muss.

Gängige Regelungen in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sind:

  • Vereinbarung der Gütertrennung, um das Entstehen weiterer Zugewinnausgleichsansprüche bis zur Scheidung zu vermeiden,
  • Vereinbarungen bzgl. etwaiger bislang entstandener Zugewinnausgleichsansprüche (Verzicht, Abgeltung, Pauschalisierung etc.)
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich (Verzicht, Abgeltung, Pauschalisierung, Übertragung etc.)
  • Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt (Totalausschluss, Ausschluss einzelner Unterhaltstatbestände, Abgeltung, Pauschalisierung, zeitliche Begrenzung, Zwangsvollstreckungsunterwerfung etc.)
  • Vereinbarungen zum Erb- und Pflichtteilsrecht (Aufhebung letztwilliger Verfügungen , Verzicht auf das bis zu Scheidung fort bestehende gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht)
  • Vereinbarungen zur Vermögensauseinandersetzung (Immobilien, Kfz, Verträge, Versicherungen, Hausrat, Konten, Depots, Bausparverträge, Verbindlichkeiten etc.)
  • Vereinbarungen zur Tragung der Scheidungskosten.

Hinzu können Vereinbarungen zum Unterhalt und zur zukünftigen Betreuung gemeinsamer Kinder treten, wobei diese – insbesondere mit Blick auf den Kindesunterhalt – nie zu Lasten der Kinder gehen dürfen.



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