Urschrift
Die Urschrift ist das vorgelesene und von den Beteiligten unterzeichnete Original einer notariellen Urkunde. Von ihr können Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften gefertigt werden. Die Urschrift verbleibt meist in der Verwahrung des Notars, soweit sie nicht ausnahmsweise im Rechtsverkehr (z.B. im Ausland) im Original benötigt wird.
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