Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und hat eine verantwortungsvolle Position inne. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Verträge und Urkunden zu beurkunden, die für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sorgen. Dies umfasst beispielsweise den Kauf von Immobilien, die Errichtung von Testamenten, den Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die Gründung von Gesellschaften.
Um Notar werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst benötigt man ein abgeschlossenes Jurastudium an einer deutschen Hochschule sowie die erfolgreiche Absolvierung des ersten Staatsexamens. Anschließend folgt das zweijährige Referendariat, an dessen Ende das zweite juristische Staatsexamen steht.
Das letzte Hindernis auf dem Weg zur Notarzulassung in Hessen
Nach dem zweiten Staatsexamen unterscheidet sich der Weg, Notar zu werden, zwischen den Bundesländern. In einigen Bundesländern existiert das „Nur-Notariat“: Wer Notar werden möchte, wird nach dem zweiten Staatsexamen zunächst Notar-Assessor und später einzig und allein Notar. In Hessen hingegen herrscht das Anwaltsnotariat. D.h.: jeder zukünftige Notar muss zunächst als Anwalt tätig werden. Nach mindestens fünfjähriger Anwaltszulassung und mindestens dreijähriger Anwaltstätigkeit im selben Amtsgerichtsbezirk ist der Schritt zum Anwaltsnotar möglich. Weitere Voraussetzung ist jedoch das Bestehen der notariellen Fachprüfung und der Erwerb eines gewissen Maßes an Erfahrung im notariellen Bereich. Die notarielle Fachprüfung besteht aus mehreren Klausuren und einem mündlichen Teil. Dabei werden jeweils die Kenntnisse in den verschiedenen notariellen Rechtsgebieten abgefragt.
Nach erfolgreichem Abschluss der notariellen Fachprüfung kann man sich um eine Notarstelle bewerben. Die Notarzulassung erfolgt durch das zuständige Landesjustizministerium und beinhaltet auch die Bestellung zum Notar. Damit kann die berufliche Karriere als Notar beginnen.
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