Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt, der sich auf das Beamtenrecht und das öffentliche Dienstrecht spezialisiert hat? Dann vertrauen Sie auf die Kanzlei Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare, die Ihnen in unserem Anwaltsbüro in Darmstadt bei Angelegenheiten rund um das Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamtenversorgung, öffentliches Dienstrecht, Wehrrecht, Soldatenrecht erfahren und kompetent zur Seite steht.
Das Beamtenrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisses der Beamten und gehört damit zum öffentlichen Recht / Verwaltungsrecht. Ziel des Beamtenrechts ist, das Berufsbeamtentum zu regeln und fortzuentwickeln.
Im Beamtenrecht stellen sich viele Fragen zu den einzelnen Beamtenverhältnissen
im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Beamtenverhältnissen (Ernennung, Ruhestandsversetzung, Verlust der Beamtenrechte) sowie hinsichtlich der einzelnen Beamtenlaufbahnen (einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst, Regelaufstieg und Verwendungsaufstieg).
Darüber hinaus sehen sich Beamte oft Fragen der Beförderung, Versetzung, Abordnung und Umsetzung sowie Fragen betreffend ihrer sonstigen Rechte (z.B. aus der Besoldungs- u. Fürsorgepflicht des Dienstherrn) und Pflichten (u.a. Dienst- und Treuepflicht, Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit, Verfassungs- und Gesetzestreue, Zurückhaltungspflicht, Amtsverschwiegenheit, Pflichterfüllung) und der Nebentätigkeit gegenüber.
In allen vorstehenden Fragen beraten und vertreten unsere auf das Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Sie gerne. Dies gilt insbesondere auch in Konkurrentenstreitverfahren (Konkurrentenklage) bei der Besetzung von Planstellen / Beförderungsstellen und im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen.
Eine besondere Rolle im Beamtenrecht spielt auch das Versorgungsrecht (Alters- / Ruhestandsversorgung, Dienstzeitversorgung, Hinterbliebenenversorgung etc.). Auch auf diesem Teilgebiet des Beamtenrechts steht Ihnen in unserer Kanzlei in Darmstadt stets ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Neben allen Facetten des Beamtenrechts sind wir für unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des sonstigen öffentlichen Dienstrechts tätig, d.h. mit Blick auf jene Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, ohne Beamte zu sein, insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellten und Arbeiter.
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Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts sind das Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. die Beamtengesetze der Länder (z.B. das Hessische Beamtengesetz), das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die Disziplinargesetze der Länder (z.B. das Hessische Disziplinargesetz), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bzw. die Besoldungsgesetze der Länder (z.B. das Hessische Besoldungsgesetz), das Beamtenversorgungsgesetz, die Bundeslaufbahnverordnung bzw. die Laufbahnverordnungen der Länder (z.B. die Hessische Laufbahnverordnung) und die Bundesbeihilfeverordnung bzw. die Beihilfeverordnungen der Länder (z.B. die Hessische Beihilfeverordnung).
Beamte haben ihre Aufgaben grundsätzlich unparteiisch, gesetzeskonform und gerecht zu erfüllen. Sie haben bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit zu achten und stehen dabei in einem besonderen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn (inklusive Streikverbot). Sie müssen insgesamt für die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes eintreten und diese anerkennen.
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