Spaltung

Die Spaltung ist ein Vorgang, bei dem das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers (der übertragenden Gesellschaft) geteilt und zukünftig verschiedenen / anderen Rechtsträgern zugeordnet wird. Fälle der Spaltung sind:

  • Aufspaltung
  • Abspaltung
  • Ausgliederung

Jeder dieser Vorgänge bedarf der notariellen Beurkundung und der durch einen Notar beglaubigten Handelsregisteranmeldung.



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