Spaltung
Die Spaltung ist ein Vorgang, bei dem das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers (der übertragenden Gesellschaft) geteilt und zukünftig verschiedenen / anderen Rechtsträgern zugeordnet wird. Fälle der Spaltung sind:
- Aufspaltung
- Abspaltung
- Ausgliederung
Jeder dieser Vorgänge bedarf der notariellen Beurkundung und der durch einen Notar beglaubigten Handelsregisteranmeldung.
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