Notarkammer

Notare sind kraft Gesetzesmitglieder der in den Bezirken der Oberlandesgerichte in Deutschland existierenden Notarkammern. Es handelt sich dabei um Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Notarkammern vertreten die in ihr zusammengeschlossenen Notare, wachen über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder, unterstützen die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit, pflegen und fördern die Entwicklung des Notariatsrechts und sorgen für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung durch die Notare. Darüber hinaus geben viele Notarkammern auch allgemeine Auskünfte zu notariellen Themen.



« Zurück Glossar & FAQ