Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge gestaltet sich oft Schwierig, so dass in diesem Zusammenhang anzuraten ist, die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich hierbei um einen Sonderfall der Übertragung eines Unternehmens oder von Geschäftsanteilen auf die nächste Generation im Wege der Schenkung, der vorweggenommenen Erbfolge oder des Verkaufs. Oft bestehen dabei auch familien- und erbrechtliche Bezüge, die der Notar bei der Gestaltung der erforderliche Urkunden berücksichtigt.



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