Vereinssatzung

Die Vereinssatzung ist das Grundgesetz eines jeden Vereins. In ihr werden der Name, der Sitz und der Zweck des Vereins festgeschrieben. Weiterhin muss die Satzung die Bestimmungen enthalten, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Weitere Pflichtinhalte sind Regelungen über

  • den Ein- und Austritt der Mitglieder,
  • etwaige Mitgliedsbeiträge
  • die Bildung des Vorstands
  • die Voraussetzungen und die Form der Einberufung von Mitgliederversammlungen und die Beschlussdokumentation.

Die Vereinssatzung wird mit dem Gründungsprotokoll bei der Anmeldung des Vereins zum Vereinsregister eingereicht.



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