Vermögensübertragung

(Gesellschaftsrecht)

Die Vermögensübertragung im Gesellschaftsrecht ist eine Form der Umwandlung, bei der eine Gesellschaft ohne Abwicklung aufgelöst und ihr Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Gesellschaft oder Person übertragen wird. Den Anteilseignern an dem übertragenen Rechtsträger werden keine Anteile an dem übernehmenden Rechtsträger gewährt; sie erhalten vielmehr eine Gegenleistung in anderer Form, meist eine Entschädigung in Geld.



« Zurück Glossar & FAQ
Weitere Glossar Themen