Mitbenutzungsrecht
Wie der Name schon sagt, ist das Mitbenutzungsrecht das Recht, eine Sache neben dem Eigentümer mitzubenutzen. In der notariellen Praxis sind vor allem Mitbenutzungsrechte an Immobilien häufig. Mit Blick auf Mitbenutzungsrechte an Immobilien empfiehlt es sich, das jeweilige Mitbenutzungsrecht als Dienstbarkeit im Grundbuch zu wahren, damit auch ein etwaiger Rechtsnachfolger im Eigentum der Immobilie an das Mitbenutzungsrecht gebunden ist.
Oftmals wird ein Mitbenutzungsrecht auch ergänzend zu einem Wohnungsrecht / Wohnrecht vereinbart und im Grundbuch eingetragen. In diesen Fällen gewährt das Wohnungsrecht / Wohnrecht das Recht, bestimmte Räumlichkeiten alleine unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen. Das Mitbenutzungsrecht bezieht sich sodann auf Gemeinschaftsanlagen und gemeinsam zu nutzende Räume in der jeweiligen Immobilie.