Wegerecht

Das Wegerecht (auch Gehrecht, Geh- und Fahrtrecht oder Überfahrtsrecht genannt) ist das Recht, eine meist konkret festgelegte Fläche eines Grundstücks zum Begehen und/oder zum Befahren zu nutzen.

Ein Wegerecht kann als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten einer bestimmten Person bestellt werden. Häufiger jedoch wird ein Wegerecht zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (unabhängig von der konkreten Person) als Grunddienstbarkeit bestellt, um eine Erschließung des begünstigten Grundstücks sicherzustellen. Wegerechte sollten stets im Grundbuch eingetragen werden, damit sie nicht nur gegenüber dem das Wegerecht gewährenden Eigentümer des zu belastenden Grundstücks gilt, sondern auch gegenüber dessen Rechtsnachfolgern (Verdinglichung). Soll das Wegerecht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden, bedarf die Bewilligung des Wegerechts und des entsprechenden Eintragungsantrages der (notariellen) Unterschriftsbeglaubigung.

Dient das Wegerecht der Sicherung der Erschließung eines anderen Grundstücks, wird das Wegerecht oft mit einem Leitungsrecht verbunden.



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