Leitungsrecht
Das Leitungsrecht ist kurz gesagt eine Dienstbarkeit, mit der dem Eigentümer einer anderen Grundstücks (dann Grunddienstbarkeit) oder einer bestimmten Person (dann beschränkte persönliche Dienstbarkeit) das Recht eingeräumt wird, Leitungen über ein Grundstück zu verlegen, zu betreiben und instand zu halten sowie das Leitungsgrundstück zu diesen Zwecken zu betreten. Ein Leitungsrecht sollte dringend im Grundbuch gesichert, also eingetragen werden. Zur Eintragung ins Grundbuch bedarf es mindestens einer Beglaubigung. Oft werden solche Rechte aber auch im Rahmen notarieller Urkunden zur Eintragung in das Grundbuch bewilligt und beantragt.
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