Abspaltung
Die Abspaltung ist im Gesellschaftsrecht eine Form der Spaltung.
Im Gegensatz zur Aufspaltung bleibt bei der Abspaltung der Vermögen übertragende Rechtsträger (meist die übertragende Gesellschaft) bestehen. Es werden lediglich Teile des Vermögens im Wege der Teilrechtsnachfolge auf einen oder mehrere andere bestehende oder erst noch zu gründende übernehmende Rechtsträger übertragen. Gegenleistung ist meist die Beteiligung der Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers an dem oder den übernehmenden Rechtsträgern.
Der Vertrag betreffend die Abspaltung bedarf der notariellen Beurkundung und der durch einen Notar beglaubigten Handelsregisteranmeldung.
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