Teilerbbaurecht
Ist an einem bebauten Grundstück ein Erbbaurecht begründet, kann dieses – wie auch ein Gebäude auf einem herkömmlichen Grundstück – durch eine notariell zu beurkundende Teilungserklärung in einzelne Wohn- oder nicht zu Wohnzwecken dienende Einheiten aufgeteilt werden. Im Fall einer nicht zu Wohnzwecken dienenden Einheit (z.B. Ladenlokal) handelt es sich dann um ein sogenanntes Teilerbbaurecht, für das letztlich dieselben Regelungen wie für herkömmliches Sondereigentum in der Form von Teileigentum, ergänzend aber auch die Regelungen für ein Erbbaurecht gelten.
Ein Teilerbbaurecht wird im Teilerbbaugrundbuch eingetragen.
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