Aktenverwahrer
Scheidet ein Notar aus dem Amt, sind regelmäßig noch nicht alle notariellen Angelegenheiten dieses Notars abgeschlossen/vollzogen. In diesem Fall wird die Verwahrung der Akten des ausgeschiedenen Notars einem anderen Notar als Aktenverwahrer übertragen, der sodann die notariellen Angelegenheiten des ausgeschiedenen Notars weiter bearbeitet.
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