Urkundenverzeichnis

Seit dem Jahr 2022 ist das von der Bundesnotarkammer betriebene (elektronische) Urkundenverzeichnis an die Stelle der Urkundenrolle getreten. Hier verwahren die Notare seither ihre Urkunden elektronisch. Die Aufbewahrung erfolgt für 100 Jahre. Alle neuen Urkunden werden von der Notarin oder dem Notar digitalisiert, qualifiziert elektronisch signiert und verschlüsselt in einer „Elektronischen Urkundensammlung“ abgelegt. Die Papierurkunden werden nach einem Übergangszeitraum von 30 Jahren vernichtet.



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