Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist das strengste Formerfordernis im Rechtsverkehr, wonach bestimmte Verträge und URKUNDEN von einem NOTAR in einer Niederschrift abgefasst werden müssen. Die Niederschrift muss den Beteiligte von dem NOTAR / in Gegenwart des NOTARS vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden, wobei bei gehörlosen, sprachunkundigen und nicht schreibfähigen Personen Besonderheiten gelten.

Die Beurkundung erfüllt eine

Das Beurkundungsverfahren ist im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt. Die durch die notarielle Beurkundung entstehenden Kosten im Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und NOTAREN (GNotKG).

Zu den beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäften / Vorgängen gehören u.a.:

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