Erbschaftskauf / Erbschaftskaufvertrag
Ein Erbschaftskauf ist kein Kaufvertrag über bestimmte Nachlassgegenstände, sondern ein Kaufvertrag über eine (gegebenenfalls zu einer bestimmten Quote) angefallene Erbschaft. Dies bedeutet, dass ein Erbschaftskaufvertrag erst nach dem Erbfall abgeschlossen werden kann. Ein zuvor geschlossener Vertrag über eine Erbschaft ist nichtig. Möglich sind lediglich Verträge zwischen zukünftigen gesetzlichen Erben über ihre gesetzlichen Erbteile oder den Pflichtteil eines von ihnen. Ein Vertrag nach Vorstehendem bedarf in jedem Fall der notariellen Beurkundung.
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