Generalvollmacht

Im Rahmen einer Generalvollmacht wird eine Vollmacht für alle Angelegenheiten, in denen eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, erteilt. Solche Generalvollmachen sind oftmals Gegenstand sogenannter Vorsorgevollmachten. Soll die Generalvollmacht tatsächlich zu allen erdenklichen Rechtsgeschäften ermächtigen (namentlich z.B. auch zu Immobilienangelegenheiten, uneingeschränkt im Gesellschaftsrecht und uneingeschränkt zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen) und auch von Banken zu akzeptieren sein, Bedarf eine Generalvollmacht der Beurkundung durch einen Notar, zumindest aber der Beglaubigung.



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