Gesetzlicher Güterstand

Der gesetzliche Güterstand ist der Güterstand, in dem Eheleute leben, die keinen Ehevertrag geschlossen haben. Er ist von Land zu Land ein anderer.

Gesetzlicher-Güterstand

In vielen Ländern ist es die sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft oder die auch in Deutschland durch notariellen (Beurkundungspflichtigen) Ehevertrag wählbare Gütertrennung. In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand jedoch die Zugewinngemeinschaft.



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