Gesetzlicher Güterstand

Der gesetzliche Güterstand ist der Güterstand, in dem Eheleute leben, die keinen Ehevertrag geschlossen haben. Er ist von Land zu Land ein anderer. In vielen Ländern ist es die sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft oder die auch in Deutschland durch notariellen (Beurkundungspflichtigen) Ehevertrag wählbare Gütertrennung. In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand jedoch die Zugewinngemeinschaft.



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