Grundpfandrechte
Grundpfandrechte sind Pfandrechte an Grundstücken oder an Grundstücksgleichen Rechten (z.B. Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurecht) zur Sicherung von Forderungen. Bei Nichterfüllung der Forderung kann der Berechtigte das Recht verwerten, insbesondere die Zwangsversteigerung betreiben.
Grundpfandrechte werden nach notarieller Beglaubigung oder Beurkundung in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Die wichtigsten Grundpfandrechte sind die (Sicherungs-)Grundschuld und die Hypothek. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch entsprechende Bewilligung die Eintragung einer Rentenschuld im Grundbuch zu bewirken.
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