Güterstand (Güterrecht)

Das Güterrecht bzw. der jeweilige Güterstand, in dem Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner miteinander leben, regelt die Frage, welchem Partner welche Vermögensgegenstände einzeln oder gemeinsam zuzurechnen sind und ob und wie im Falle einer Trennung das gemeinsame Vermögen und erzielte Zuwächse zu verteilen sind.

Nach deutschem Recht ohne Ehevertrag verheiratete Eheleute, leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand). In einem notariellen Ehevertrag kann abweichend hiervon auch der Güterstand der Gütertrennung oder der Güterstand der Gütergemeinschaft gewählt werden (Wahlgüterstände). In ausländischen Rechtsordnungen ist der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft sehr verbreitet.



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