Hypothek

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht an einem Grundstück oder Grundstücksgleichen Recht (Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurecht), das als Sicherung / Sicherheit für eine Forderung dient und vom Bestand und Inhalt dieser Forderung abhängt.

Die Bestellung einer Hypothek bedarf der notariellen Beglaubigung oder der Beurkundung durch einen Notar sowie der Eintragung im Grundbuch.

Wird die durch die Hypothek gesicherte Forderung nicht erfüllt, ist der Hypothekengläubiger berechtigt, sich aus dem Erlös, der sich aus einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung generieren lässt, zu befriedigen.

Auch wenn die mit der Hypothek gesicherte Forderung getilgt wurde, bleibt die Hypothek zunächst im Grundbuch eingetragen. Erst nach Erteilung einer Löschungsbewilligung durch die Gläubigerin kann der Grundstückseigentümer über einen Notar die Umwandlung in eine Eigentümer-Grundschuld oder die Löschung bewirken.



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