Immobilienvermächtnis

Das Immobilienvermächtnis ist ein Vermächtnis in einer letztwilligen Verfügung (gemeinschaftliches Testament, Testament oder notariell zu beurkundender Erbvertrag), mittels dessen dem Bedachten (dem Vermächtnisnehmer) eine Immobilie bzw. Miteigentumsanteil an einer Immobilie zugewandt werden. Aufgrund der im Rahmen eines solchen Vermächtnisses idealerweise mit zu regelnden Punkte (z.B. Schicksal eingetragene Belastungen und gegebenenfalls auf der Immobilie lastenden Verbindlichkeiten) sollte eine letztwillige Verfügung, die ein Immobilienvermächtnis enthält, möglichst notariell beurkundet werden.

Auch die Erfüllung eines Immobilienvermächtnisses bedarf der Mitwirkung des Notars. Macht der Vermächtnisnehmer seinen Vermächtniserfüllungsanspruch geltend, ist ihm die Immobilie bzw. der vermachte Anteil durch notariell zu beurkundenden Vermächtniserfüllungsvertrag, der eine Auflassung enthält, zu übertragen.



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