Negativattest

negativattest

Ein Negativattest ist eine Erklärung, wonach ein bestimmter Umstand nicht gegeben ist. Im notariellen Alltag spielt vor allem das Negativattest der Städte und Gemeinden im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen eine große Rolle. Hier muss die jeweilige Stadt/Gemeinde eine Erklärung abgeben, wonach ein gemeindliches Vorkaufsrecht nicht besteht (Negativattest) oder ein bestehendes Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird (Verzichtserklärung). Die Abgabe einer entsprechenden Erklärung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer. Besagte Erklärung wird stets vom Notar im Rahmen des Vertragsvollzuges nach Beurkundung eingeholt.



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