Satzungsbescheinigung
Wird die bisherige Satzung / der bisherige Gesellschaftervertrag einer Gesellschaft geändert, meldet der Notar die Satzungsänderung/en beim Handelsregister an. Dabei hat der Notar der Handelsregisteranmeldung den vollständigen Wortlaut der neuen Satzung / des neuen Gesellschaftsvertrages beizufügen, ergänzt durch eine notarielle Bescheinigung, dass der neue Wortlaut / die im Vergleich zur bisher letzten zum Handelsregister eingereichten Fassung der Satzung geänderten Bestimmungen dem Änderungsbeschluss entsprechen.
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