Sitz einer Gesellschaft

Der Sitz einer Gesellschaft ist wird im Gesellschaftervertrag / in der Satzung der Gesellschaft zu regeln. Es ist die Stadt/Gemeinde, in der die Verwaltung der Gesellschaft geführt wird. Auch der Gerichtsstand der Gesellschaft wird durch den Gesellschaftssitz bestimmt. Eine Verlegung des Gesellschaftssitzes stellt eine Satzungsänderung dar, die der notariellen Beurkundung bedarf und mittels Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister einzutragen ist.



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