Billigkeitsunterhalt
Der Billigkeitsunterhalt ist ein Anspruch auf Unterhalt im Rahmen des nachehelichen Unterhalts. Er greift bei sowohl bei Unmöglichkeit der Erwerbstätigkeit des anspruchstellenden geschiedenen Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen als auch dann, wenn eine Unterhaltsversagung aus anderen Gründen grob unbillig wäre.
Der Billigkeitsunterhalt ist subsidiär zu anderen Ansprüchen des nachehelichen Unterhalts. Darüber, ob dieser Anspruch im Einzelfall in einem notariellen (Beurkundungspflichtigen Ehevertrag bzw. in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung abbedungen werden kann, berät der Notar im Vorfeld der Beurkundung eines Ehevertrages gern.
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