Sondereigentum

Das Sondereigentum ist im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) das Eigentumsrecht an einer Eigentumswohnung (hierzu siehe Wohnungseigentumsrecht) bzw. einer nicht zu Wohnzwecken gedachten Einheit (hierzu siehe Teileigentumsrecht) innerhalb eines Gesamtkomplexes / Gebäudes. Im Grundbuch wird das Sondereigentum als Miteigentumsanteil, verbunden mit den vom Sondereigentum umfassten Räumen etc. eingetragen.

Zur Begründung von Sondereigentum bedarf es einer Teilungserklärung, die der Beurkundung durch einen Notar bedarf.

Das Sondereigentum ist zu unterscheiden von einem Sondernutzungsrecht.



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