Überbaurecht
Ein Überbaurecht ist das Recht, über die Grundstücksgrenze zu einem benachbarten Grundstück zu bauen. Ein solches Recht sollte zwingend als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden, wozu es einer (notariell) beglaubigten Eintragungsbewilligung des Eigentümers des Grundstücks, auf das überbaut werden soll, sowie eines notariell) beglaubigten Eintragungsantrages des Eigentümers des zum Überbau berechtigten Grundstücks. Darüber hinaus sollte auch stets eine entsprechende Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Auch dies kann zur Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar erfolgen. Aus Kostengründen und, weil die das Baulastenverzeichnis führenden Bauaufsichten oft eigene Vorstellung zum Wortlaut von Baulasten haben, sollte die diesbezügliche Erklärung jedoch vor der Bauaufsicht abgegeben werden.