UG (haftungsbeschränkt)

Eine GMBH muss stets ein Stammkapital von mindesten 25.000,00 € aufweisen, welches die Gründer als Stammeinlage aufbringen müssen. Anders bei der UG (haftungsbeschränkt): Hier reicht bereits ein Stammkapital von 1,00 €, welches jährlich durch Rücklagen erhöht werden muss, bis die UG (haftungsbeschränkt) gegebenenfalls das Stammkapital einer GMBH erreicht und dann auch entsprechend umbenannt werden kann.

Ergänzt durch einige Sonderregelungen gelten für die UG (haftungsbeschränkt) dieselben Vorschriften wie für die GMBH; auch die Gründung samt Gesellschaftervertrag / Satzung der UG (haftungsbeschränkt) bedarf demnach der Beurkundung durch einen Notar. Auch eine UG (haftungsbeschränkt) kann durch notariell beurkundetes Musterprotokoll gegründet werden.



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