Verwahrung (notarielle)
Zu den Aufgaben eines Notars gehört u.a. auch die treuhänderische Verwahrung fremder Gegenstände, wenn ein besonderes Sicherungsinteresse besteht. In diesen Fällen nimmt der Notar die betroffenen Dinge in die notarielle Verwahrung.
Eine besondere Art der notariellen Verwahrung ist die Verwahrung von Geldbeträgen auf sogenannten Notaranderkonten, zum Beispiel im Rahmen der Abwicklung von notariell Beurkundungspflichtigen Immobilienkaufverträgen. Gerade hier ist eine Abwicklung über ein Notaranderkonto aber nur in engen Grenzen bei Vorliegen eines besonderen Sicherungsinteresses zulässig.
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