Wirtschaftliche Neugründung

Wird eine Gesellschaft erworben (Kauf und Abtretung von Geschäftsanteilen), die noch nie unternehmerisch tätig war (Vorrats-GmbH) oder schon länger nicht mehr unternehmerisch tätig ist (Mantelgesellschaft), stellt dies eine wirtschaftliche Neugründung dar. Dies haben die Geschäftsführer gegenüber dem Handelsregister zu legen Sie haben erneut eine Versicherung nach den §§ 7 und 8 des GmbH-Gesetzes abzugeben und müssen erneut erklären, dass die Stammeinlage auf die Geschäftsanteile voll erbracht sind und zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.



« Zurück Glossar & FAQ
Weitere Glossar Themen