Verwaltungsrecht

Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht in Darmstadt

Fachanwälte für Verwaltungsrecht

Sind Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der sich auf das Verwaltungsrecht spezialisiert hat? Dann vertrauen Sie auf die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht der Kanzlei Lankau Weitz Gallina Rechtsanwälte & Notare, die Ihnen in unserem Anwaltsbüro in Darmstadt bei Angelegenheiten rund um das

und vielem mehr versiert und kompetent zur Seite steht.

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger einerseits und dem Staat, den Ländern, den Regierungspräsidien, den Landkreisen, den Städten und Gemeinden sowie den sonstigen Behörden andererseits, aber auch die Funktionsweise der Verwaltung und das Verhältnis unterschiedlicher Behörden/staatlicher Stellen untereinander. Ein besonderes Augenmerk aus Sicht des Bürgers liegt dabei auf dem Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte (Bescheide, Verfügungen, Anordnungen) und sonstiges Handeln der Behörden (Realakte, Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge) und aus Behördensicht auf der Durchsetzung staatlicher Rechte und Maßnahmen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte in Darmstadt

Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht

Im Bereich des Verwaltungsrechts beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich – z.B. Verhandlungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen etc. –, vorprozessual – z.B. im Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren – sowie prozessual – z.B. im Rahmen von Anfechtungsklagen, Verpflichtungsklagen, (Fortsetzungs-) Feststellungsklagen, allgemeinen Leistungsklage, Normenkontrollverfahren, Eilverfahren (Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) und Beschwerden sowie in Berufungsverfahren oder Revisionen – vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht in folgenden Bereichen:

Öffentliches Baurecht im Verwaltungsrecht

Das öffentliche Baurecht als Teil des Verwaltungsrechts umfasst u.a. das Bauordnungsrecht (u.a. Abstandsflächenrecht, Brandschutzrecht u. Baugenehmigungsrecht), das Bauplanungsrecht, inklusive das die Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) betreffende Recht, das Denkmalschutzrecht, das Umlegungsrecht, das Erschließungsrecht sowie das sonstige Städtebaurecht inklusive das Recht der städtebaulichen Verträge (immobilienbezogenes Verwaltungsrecht).

Auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts beraten und vertreten wir Sie u.a. in allen Fragen rund um die Themen:

  • Baugenehmigung
  • Baueinstellung/Nutzungsuntersagung / Beseitigungsanordnung (Abrissverfügung)
  • Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
  • Nachbarschutz
  • Abweichungen
  • Abstandsflächen
  • Garagen und Stellplätze
  •  Brandschutz
  • Immissionsschutz
  • Baulasten
  • Verunstaltungsverbot
  •  Verkehrs- und Rettungswege
  • Fliegende Bauten
Beamten- und Verwaltungsrecht

Das Beamtenrecht regelt sämtliche Fragen zu den Themen:

  • Beamtenverhältnis (insbesondere Begründung u. Beendigung)
  • Beamtenlaufbahn (Beförderung, Versetzung, Abordnung und Umsetzung)
  • Disziplinarverfahren
  • Ruhestandsversetzung
  • Besoldung
  • Beamtenversorgung


sowie sonstige Rechte wie z.B. Dienst- und Treuepflicht. Das Beamtenrecht umfasst folglich alle Bestimmungen, die die Rechtsstellung von Beamten abstecken. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen dieses Rechtsgebiets.

Neben allen Facetten des Beamtenrechts im Verwaltungsrecht sind wir für unsere Mandanten auch auf dem Gebiet des sonstigen öffentlichen Dienstrechts tätig, d.h. mit Blick auf jene Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, ohne Beamte zu sein, insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Angestellten und Arbeiter, aber auch Soldaten im Bereich des Soldaten-/Wehrrechts.

Immissionsschutzrecht

Als Immissionsschutzrecht wird die Gesamtheit jener Vorschriften und Normen bezeichnet, 

  • die dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor Einwirkungen dienen sollen,
  • die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind,
  • Gefahren, 
  • erhebliche Nachteile
  • oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen („Immissionen“).

Insbesondere geht es um auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Geräusche („Lärmimmissionen“/Lärm), Luftverunreinigungen (Rauch, Ruß, Gase/Abgase, Aerosole, Dämpfe, „Geruchsimmissionen“ und sonstige Luftschadstoffe), Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen (u.a. Elektromagnetische Felder) und ähnliche Umwelteinwirkungen. Darüber hinaus gehört zum Immissionsschutzrecht das Treibhausgas-Emissionshandelsrecht.

Eine besondere Rolle spielt das Immissionsschutzrecht im Verwaltungsrecht bei der Aufstellung von 

  • Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen (Bauleitplanung),
  • in Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren,
  • in der Raumplanung, 
  • bei der Aufstellung eines Landesentwicklungsplanes,
  • bei der Aufstellung von Regionalplänen/regionalen Flächennutzungsplänen,
  • bei der Lärmaktionsplanung und Luftreinhalteplanung
  • sowie im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Zu den wichtigsten Bestimmungen des Immissionsschutzrechts gehören das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG), die auf dessen Grundlage erlassen Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV), die Technische Anleitung Lärm („TA Lärm“), die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL), die Störfallverordnung, das Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (TEHG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

In allen Fragen des Immissionsschutzrechts stehen wir unseren Mandanten beratend sowie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.

Kommunalrecht / Kommunal­verfassungsrecht

Im Kommunalrecht o.a. Kommunalverfassungsrecht beraten und vertreten wir

  • Bürger, 
  • Bürgermeister, 
  • Gemeindevorstände, 
  • Gemeindevertretungen, 
  • einzelne Gemeindevertreter / Stadtverordnete, 
  • Fraktionen, 
  • Ausschüsse, 
  • Beiräte, 
  • Städte / Gemeinden, 
  • Landkreise,
    Gemeindeverbände, 
  • Zweckverbände, 
  • Kommunalverbände, 
  • Verwaltungsgemeinschaften
  • und Stadt-/Umlandverbände.

Die Themen in dem Bereich des Verwaltungsrecht umfassen: 

  • Satzungsrecht (inklusive Bauleitplanung),
  • in Fragen der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Gemeinschafts- und Zusammenarbeit,
  • mit Blick auf die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden,
  • im Zusammenhang mit Dienstaufsichtsbeschwerden und Aufsichtsmaßnahmen (Kommunalaufsicht, Fachaufsicht),
  • im Zusammenhang mit Weisungs- und Auftragsangelegenheiten,
  • mit Blick auf das gemeindliche Hausrecht,
    im Kommunalwahlrecht, im Recht der Zweckverbände,
  • im Gemeindehaushaltsrecht,
  • im Kontext von Eigenbetrieben,
  • Regiebetrieben (kommunales Wirtschaftsrecht / Recht der Gemeindewirtschaft) und gemeindlichen / öffentlichen Einrichtungen (u.a.: Straßen, Schwimmbäder, Kindertagesstätten),
  • in Fragen des Anschluss- und Benutzungszwanges,
  • bei Gebietsänderungen,
  • in Fragen betreffend gemeindliche Ehrenämter,
  • die Stellung einzelner Amtsträger und Gremien sowie deren Rechte und Pflichten, in Organstreitverfahren innerhalb von Kommunen etc.
Umweltrecht

Das Umweltrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrecht. Im Umweltrecht als Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken, beraten und vertreten wie Sie u.a.

  • im Immissionsschutzrecht (siehe oben),
  • im Naturschutzrecht, Artenschutzrecht und Landschaftsschutzrecht (v.a. geregelt Bundesnaturschutzgesetz sowie Naturschutzgesetze der Länder),
  • im Wasserschutzrecht (v.a. geregelt im Wasserhaushaltsgesetz und in den Wassergesetzen der Länder, z.B. im Hessischen Wassergesetz),
  • im Abfallrecht / Kreislaufwirtschaftsrecht (v.a. geregelt im Kreislaufwirtschaftsgesetz und in aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen),
  • im Bodenschutzrecht (v.a. geregelt im Bundesbodenschutzgesetz und der ergänzenden Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverorndung),
  • im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP),
  • im Umweltinformationsrecht sowie im Umweltstrafrecht.

Aber auch das öffentliche Baurecht (Bauordnungsrecht u. Bauplanungsrecht), das Raumplanungsrecht und das Raumordnungsrecht, die wasserwirtschaftliche Planung, das (Umwelt-)Ordnungsrecht, der allgemeine Flächenschutz sowie das Straßenrecht weisen Bezüge zum Umweltrecht auf und gehören zu unserem Tätigkeitsbereich (siehe oben).

Vergaberecht

Das Vergaberecht, im Bereich des Verwaltungsrecht, regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche und (in Einzelfällen) auch private Auftraggeber (öffentliche Auftragsvergabe). Es wird auch als öffentliches Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen bezeichnet und umfasst Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen ein Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim Einkauf von Leistungen durch den Staat suchen kann. Es dient dazu, Preisabsprachen, Korruption und die Verletzung von Geheimhaltungspflichten zu vermeiden.

Das Vergabeverfahren basiert auf einer Vielzahl europa- und haushaltsrechtlicher, aber auch sonstiger nationaler Regelungen. Es sind sowohl vergabe- als auch vertrags- und haushaltsrechtliche Aspekte relevant.

Einen Schwerpunkt bildet das Recht der Bauvergabe / das Recht der Vergabe von Bauleitungen (Bauvergaberecht u.a. nach VOB/A), aber auch die Vergabe sonstiger Leistungen (VOL/VOF).

In allen Fragen des Vergaberechts beraten und vertreten wir (Sie gerne. Wir beraten öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Planung, Durchführung und Realisierung von Projekten mit vergaberechtlichen Bezügen. Außerdem beraten wir auch Bieter bei der Durchführung von Rügeverfahren und anschließenden Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern oder den Vergaberechtssenaten.

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Verwaltungs­verfahrensrecht

Das Verwaltungsverfahrensrecht ist das die einzelnen Bereiche des materiellen Verwaltungsrechts (z.B. öffentliches Baurecht, Umweltrecht) übergreifende, von den Behörden zu beachtende Verfahrensrecht. Wichtigste Gesetze sind in diesem Bereich die Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) des Bundes und der Länder.

Hier wird Folgendes geregelt:

  • zuvorderst Zuständigkeiten,
  • die wichtigsten Verfahrensgrundsätze (u.a. Vorschriften betreffend die Verfahrensbeteiligten, Befangenheitsvorschriften, Untersuchungsgrundsatz, Beweismittel, Anhörungspflichten, Akteneinsichtsrechte, Fristen),
  • die für Verwaltungsakte maßgeblichen Vorschriften,
  • Verjährungsregelungen,
  • Regelungen zu öffentlich-rechtlichen Verträgen,
  • das Planfeststellungsverfahren
  • sowie Regeln des Rechtsbehelfsverfahrens.
Verwaltungs­prozessrecht

Das Verwaltungsprozessrecht, insbesondere die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), regelt das Prozessrecht vor den deutschen Verwaltungsgerichten.

Es umfasst vor allem Regelungen

  • zur Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges,
  • Zuständigkeitsregelungen,
  • Regelungen zum Vorverfahren (Widerspruchsverfahren),
    zur Klagebefugnis,
  • zur Beteiligten-, Prozess- und Postulationsfähigkeit,
  • zu den einzelnen verwaltungsgerichtlichen Klagearten (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Allgemeine Leistungsklage u. Normenkontrolle),
  • zu den Möglichkeiten des Eilrechtsschutzes bzw. vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der Aufsschiebenden Wirkung, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung)
  • sowie zu den weiteren Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision

Häufige Fragen im Verwaltungsrecht

Was kostet ein Anwalt für Verwaltungsrecht?
Eine (Erst-)Beratung im Verwaltungsrecht wird, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, regelmäßig gemäß den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes mit (je nach Beratungsumfang) bis zu 190,00 € bzw. 250,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer abgerechnet. Für die darüberhinausgehende Tätigkeit wird statt einer Abrechnung anhand des Streit-/Gegenstandswertes gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oftmals eine Honorarvereinbarung geschlossen. Hintergrund ist, dass die Streit-/Gegenstandswerte im Verwaltungsrecht bewusst gering gehalten werden, um dem Bürger den Weg zu den Verwaltungsgerichten zu erleichtern, der Rechtsanwalt die oftmals komplexen und zeitaufwändigen Verwaltungsverfahren aber zu den sich aus den gering gehaltenen Streit-/Gegenstandswerten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergebenden Rechtsanwaltskosten nicht mit der vom Mandant zu Recht erwarteten Qualität bearbeiten kann. Gerne prüfen wir für Sie im Rahmen der Erstberatung, ob Ihr Mandant auf Basis nach Streit-/Gegenstandswert oder nur auf Basis einer Honorarvereinbarung bearbeitet werden kann.
Werden die Rechtsanwaltskosten im Verwaltungsrecht von der Rechtsschutzversicherung getragen?
Leider sind verwaltungsrechtliche Angelegenheiten vom Versicherungsumfang der meisten Rechtsschutzversicherungen ausgenommen. Gerne übernehmen wir aber für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Welche Informationen und Unterlagen benötigt der Rechtsanwalt im Verwaltungsrecht für die Mandatsbearbeitung?
Wir benötigen eine möglichst vollständige Sachverhaltsschilderung. Diese muss nicht schriftlich abgefasst sein, sondern kann auch im Beratungsgespräch mündlich erfolgen. Ergänzend bitten wir jedoch darum, stets den vollständigen Schriftwechsel in der jeweiligen Angelegenheit vorzulegen, insbesondere etwaige Anträge, Anhörungsschreiben und Bescheide (Verfügungen, Anordnungen etc.). Insbesondere ein etwa anzugreifender Bescheid sollte bereits unmittelbar bei der ersten Kontaktaufnahme bzw. im Anschluss an die erste Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt werden, da im Verwaltungsrecht regelmäßig Rechtsmittel- und andere Fristen einzuhalten sind. Je nach Gegenstand des Mandats wird ferner um Vorlage aussagekräftiger Lichtbilder, etwa vorliegender Pläne etc. gebeten.
Warum sollte in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten ein spezialisierter Anwalt / ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufgesucht werden?
Im Verwaltungsrecht herrscht der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz. Dies verleitet im Verwaltungsrecht unerfahrene Rechtsanwälte oft dazu, sich darauf zu verlassen, dass Behörden und Gerichte den nötigen Sachverhalt schon von sich aus ermitteln werden. Der spezialisierte Anwalt / Fachanwalt für Verwaltungsrecht hingegen weiß, dass und an welchen Stellen vertiefter Sachvortrag, ergänzt durch vertiefte rechtliche Ausführungen, erforderlich ist, weil Behörden und Gerichte trotz Amtsermittlungsgrundsatzes gerade keine Ermittlungen und Prüfungen „ins Blaue hinein“ (ungefragte Fehlersuche) betreiben. Gerade in gerichtlichen Verfahren auf Bürgerseite ist vertiefter Vortrag oft insofern erforderlich, als es darum geht, dem Bürger zu seinem Recht zu verhelfen, nachdem bereits erfahrene Sachbearbeiter und gegebenenfalls auch das Rechtsamt der Behörde mit der jeweiligen Angelegenheit befasst waren.