Erbteilsübertragung

Die Erbteilsübertragung ist eine mögliche Form der Erbauseinandersetzung zum Zwecke der Auflösung/Beendigung einer Erbengemeinschaft.

Die Erbteilsübertragung inklusive des diesbezüglichen Verpflichtungsgeschäfts bedarf der notariellen Form (notarielle Beurkundung).



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