Erbengemeinschaft

Wird eine Person von mehreren Personen beerbt, bilden diese Erben eine Erbengemeinschaft. Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet.

Die Erbengemeinschaft kann durch Erbauseinandersetzung (Aufteilung, Vereinigung aller Erbteile im Wege der Erbfolge auf einen Erben, Erbteilsübertragung oder Abschichtung), Auszahlung der Miterben, Verkauf an Dritte oder Teilungsversteigerung aufgelöst werden. Hierzu bedarf es in vielen Fällen der notariellen Beurkundung.



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