Handelsregister

In dem bei den Amtsgerichten geführten Handelsregister (HR) werden Kaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in elektronischer Form unter einer individuellen Handelsregisternummer geführt. Es besteht aus der Abteilung A (HRA) für Kaufleute und Personengesellschaften und der Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften.

Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar. Es genießt öffentlichen Glauben, so dass jedermann auf die Richtigkeit der dortigen Eintragungen vertrauen darf.

Eingetragen werden regelmäßig zumindest

  • die Handelsregisternummer (HRA-Nr. oder HRB-Nr.)
  • Firma
  • der Sitz
  • die inländische Geschäftsanschrift
  • der Gesellschaftszweck
  • die Rechtsform
  • die Regelungen zur Vertretung nach Außen und die hierzu berufenen Personen samt Grundlage der Vertretungsbefugnis.



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