Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht ist im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) das Recht, bestimmte Teile / Bereiche des Gemeinschaftseigentums unter Ausschluss der anderen Miteigentümer / Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu nutzen. Es handelt sich hierbei oft um Kfz-Stellplätze oder Gartenteile. Dem sondernutzungsberechtigten stehen auch etwaige Erträge zu. Im Gegenzug hat der sondernutzungsberechtigte regelmäßig auch die Kosten und Lasten für die von seinem Sondernutzungsrecht erfassten Teile des Gemeinschaftseigentums zu tragen. Im Ergebnis und in seinen Wirkungen ist das Sondernutzungsrecht dem eigentlichen Sondereigentum, dem stets zugeordnet sein muss, nahezu gleichgestellt.
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