Verschaffungsvermächtnis
Ein Verschaffungsvermächtnis ist das Vermächtnis in einer letztwilligen Verfügung (gemeinschaftliches Testament, Testament oder notariell zu beurkundender Erbvertrag), das auf Verschaffung eines Gegenstandes gerichtet ist, der nicht zum Nachlass gehört, der also aus den Mitteln des Nachlasses erst noch zu erwerben und sodann dem Vermächtnisnehmer zu übertragen ist.
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