Als neben dem Baurecht und dem Immobilienrecht (inklusive Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) allen voran auf das Verwaltungsrecht mit dem Teilrechtsgebiet Kommunalrecht spezialisierte Kanzlei, werden immer wieder aus Kreisen der Kommunalpolitik (d.h. von Fraktionen, einzelnen Stadtverordneten bzw. Gemeindevertretern, einzelnen Mitgliedern des Magistrats bzw. des Gemeindevorstands, einzelnen Kreistagsabgeordneten, Bürgermeistern und Landräten) Fragen zum Thema „Akteneinsichtsausschuss“ an die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Lankau, Dr. Weitz & Collegen adressiert. Dieses kommunale Kontrollinstrument hat in den vergangenen Jahren unter anderem im Odenwaldkreis, in Darmstadt, in Rüsselsheim, in Pfungstadt, in Heppenheim, in Reichelsheim, in Bischofsheim, in Griesheim, in Babenhausen, in Beerfelden, in Bad König, in Groß-Zimmern und in Münster die kommunalen Gremien beschäftigt. Anlass genug, die Rahmenbedingungen eines Akteneinsichtsausschusses aus Sicht einer Gemeinde kurz darzustellen. In Städten und auf Kreisebene gilt letztlich Entsprechendes. Im jeweiligen Einzelfall – wie auch in allen anderen Fällen des Kommunalrechts und des sonstigen Verwaltungsrechts – stehen die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht gerne für eine weitergehende Beratung und Vertretung zur Verfügung.
Lankau Weitz Gallina
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