Aufteilungsplan / Teilungsplan

Wird Wohnungseigentum / Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebildet, geschieht dies entweder durch eine notarielle Teilungserklärung des teilenden Alleineigentümers oder der teilenden Miteigentümer (in diesem Fall auch Teilungsvereinbarung genannt). Dieser notariellen Teilungserklärung / Teilungsvereinbarung ist zwingend ein Aufteilungsplan als Anlage beizufügen, in dem alle Räume, an denen Sondereigentum begründet werden soll, mit einer Nummer versehen sein müssen. Dabei sind alle Räume, die ein und derselben Einheit zugeordnet werden sollen, mit derselben Nummer zu bezeichnen. Auf Basis des Aufteilungsplanes wird auch die zur Bildung von Wohnungseigentum / Teileigentum erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt.



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